Das Ziel des Gesetzes ist es, einen entscheidenden Beitrag zur Umstellung auf einen nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu leisten. Dieser soll durch sparsamen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zur Energieversorgung gekennzeichnet sein. Dabei steht die Wirtschaftlichkeit im Fokus, um die Ziele des Klimaschutzes, den Verzicht auf fossile Ressourcen und die Verringerung der Energieimporte zu unterstützen. Mit dem GEG soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmeverbrauch erhöht und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleistet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden werden als Angelegenheiten von überragendem öffentlichen Interesse und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit betrachtet.

RU
Das Ziel des Gesetzes ist es, einen entscheidenden Beitrag zur Umstellung auf einen nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu leisten. Dieser soll durch sparsamen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zur Energieversorgung gekennzeichnet sein. Dabei steht die Wirtschaftlichkeit im Fokus, um die Ziele des Klimaschutzes, den Verzicht auf fossile Ressourcen und die Verringerung der Energieimporte zu unterstützen. Mit dem GEG soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmeverbrauch erhöht und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleistet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden werden als Angelegenheiten von überragendem öffentlichen Interesse und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit betrachtet.

Еще в подборке

Das Ziel des Gesetzes ist es, einen entscheidenden Beitrag zur Umstellung auf einen nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu leisten. Dieser soll durch sparsamen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zur Energieversorgung gekennzeichnet sein. Dabei steht die Wirtschaftlichkeit im Fokus, um die Ziele des Klimaschutzes, den Verzicht auf fossile Ressourcen und die Verringerung der Energieimporte zu unterstützen. Mit dem GEG soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmeverbrauch erhöht und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleistet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden werden als Angelegenheiten von überragendem öffentlichen Interesse und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit betrachtet.
Das Ziel des Gesetzes ist es, einen entscheidenden Beitrag zur Umstellung auf einen nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu leisten. Dieser soll durch sparsamen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zur Energieversorgung gekennzeichnet sein. Dabei steht die Wirtschaftlichkeit im Fokus, um die Ziele des Klimaschutzes, den Verzicht auf fossile Ressourcen und die Verringerung der Energieimporte zu unterstützen. Mit dem GEG soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmeverbrauch erhöht und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleistet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden werden als Angelegenheiten von überragendem öffentlichen Interesse und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit betrachtet.
Das Ziel des Gesetzes ist es, einen entscheidenden Beitrag zur Umstellung auf einen nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu leisten. Dieser soll durch sparsamen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zur Energieversorgung gekennzeichnet sein. Dabei steht die Wirtschaftlichkeit im Fokus, um die Ziele des Klimaschutzes, den Verzicht auf fossile Ressourcen und die Verringerung der Energieimporte zu unterstützen. Mit dem GEG soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmeverbrauch erhöht und eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleistet werden. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden werden als Angelegenheiten von überragendem öffentlichen Interesse und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit betrachtet.

Похожие картинки